Mit Nachbarn die Energiezukunft gestalten:
unsere lokalen Elek­tri­zi­täts­ge­mein­schaf­ten (LEG)

Ab 01.01.26 können Sie den im Quartier selbst produzierten Solarstrom an Ihre Nachbarn verkaufen oder von Ihren Nachbarn kaufen und richtig profitieren. Je nachdem ob Sie als Produzent*in eine eigene Solaranlage betreiben oder als Konsument*in erneuerbaren Strom aus der Nachbarschaft beziehen wollen. Wir haben alles für Sie vorbereitet.

Aus Solarstrom wird Quartierstrom: dank einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). So entsteht ein echtes Miteinander im Quartier, bei dem alle profitieren: Produzent*innen erhalten faire Preise für ihren Strom, und Konsument*innen bezahlen weniger pro Kilowattstunde. Das Beste daran? Alles funktioniert unkompliziert – ohne zusätzliche Infrastruktur oder bauliche Anpassungen.

 

Sie produzieren Solarstrom und wollen den Strom im Quartier verkaufen?

Ab dem 1. Januar holen Sie noch mehr aus Ihrem Solarstrom heraus. In Ihrer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) profitieren Sie von einem höheren Ertrag pro Kilowattstunde im Vergleich zum gesetzlich festgelegten minimalen Vergütungssatz.

Mit unserem Online-Portal behalten Sie jederzeit den Überblick und die volle Kontrolle über Ihre LEG. Dank unserer sorgfältigen Vorbereitung erhalten Sie eine präzise und transparente Abrechnung über den eingespeisten, gemeinsam genutzten und ins Stromnetz zurückgelieferten Strom. So einfach war es noch nie, Ihren Solarstrom effizient zu nutzen – und dabei mehr zu profitieren. Sie müssen sich nur noch über unser Formular anmelden, den Rest übernehmen wir für Sie.

Zum Anmeldeformular LEG

Sie wollen Solarstrom von Ihrem Nachbar kaufen und dabei von 40% Rabatt auf Netzkosten profitieren

Mit Ihrer Anmeldung als Endverbraucher*in in einer LEG der EVB engagieren Sie sich aktiv an der Energiezukunft, ohne dass Sie eine eigene Solaranlage installiert haben. Dabei profitieren Sie von einem günstigeren Energiepreis als in der Grundversorgung pro Kilowattstunde und bekommen 40% Rabatt auf die Netznutzung (Grund-, Arbeits- und Leistungspreis).

Falls Sie mehr Strom benötigt, beziehen Sie nach wie vor unseren erneuerbaren Biberstrom über unser Stromnetz: sicher, einfach und unkompliziert, ebenfalls zu attraktiven Preisen. Sie müssen sich nur noch über unser Formular anmelden, den Rest übernehmen wir für Sie.

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Beispielrechnung für eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Energieversorger*in

Produzent*in

Konsument*in

Rückvergütung ins Netz: ca. 7 Rp. / KWh

Verkauf an Nachbarschaft: ca. 10 Rp. / KWh

Grundversorgung nach Stromtarif: ca. 11 Rp. / kWh

Quartierstrom von Nachbar: nur ca. 10 Rp. / KWh
+ 40 % Rabatt auf Netznutzung (Grund-, Arbeits- und Leistungspreis)

1. Netzanschluss für die Einspeisevergütung und Grundversorgung
2. Stromproduzent*in
3. Endkonsument*in

 Preisblatt im Download Center

Alles perfekt im Überblick: mit unserer vZEV und LEG-Plattform

Ab Ende Januar 2026 können Sie sich ganz einfach auf unserer neuen vZEV und LEG-Plattform informieren, wer aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Quartier teilnimmt. Also, an wen Sie Ihren Solarstrom verkaufen oder von wem Sie als Konsument*in Solarstrom beziehen können. Sobald wir unsere Plattform eingerichtet haben, finden Sie den Zugang hier auf der Website. Alle die sich bereits angemeldet haben, werden persönlich informiert.

Die Voraussetzungen

Gleiches Gemeindegebiet
Eine LEG kann mit Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichern und Konsument*innen gebildet werden. Alle Beteiligten müssen dabei im gleichen Gemeindenetz der EVB auf der gleichen Netzebene (Trafokreis) angeschlossen sein.

Das Verhältnis Produktions- und Anschlussleistung
Es gilt ein Verhältnis Produktionsleistung der Anlagen zur Anschlussleistung der Konsument*innen von mindestens 5 %. Das zulässige Verhältnis wird von der EVB errechnet.

Datenmanagement und Datenverwaltung
Dank der Nutzung von smarten Stromzählern der EVB erfolgt die Datenübermittlung einer LEG für alle Beteiligten digital und automatisch bis zur exakten Abrechnung.

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Beispielrechnung LEG

Die Ausgangslage für alle Beteiligten
Eine Stromproduzentin produziert 1000 kWh Strom mit ihrer eigenen Solaranlage. Sie hat sich in ihrer Nachbarschaft umgehört und die Nachbarn motiviert, gemeinsam von einer Elektrizitätsgemeinschaft zu profitieren. Es hat sich ihr Nachbar gegenüber als Konsument ebenfalls im LEG angemeldet. Somit profitieren jetzt beide als Gemeinschaft.

Die Rechnung für die Stromproduzentin geht auf
Die Stromproduzentin muss ihren überschüssig produzierten Solarstrom nicht mehr in Netz zurückspeisen, sondern verkauft ihn über die LEG an den Nachbarn. Das heisst, anstatt den Strom für die gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütung von beispielhaften 7 Rappen inklusive Herkunftsnachweis (HKN) ins Netz einzuspeisen, kann die Produzentin je nach Strompreis die Kilowattstunde für 10 bis 12 Rappen an den Nachbarn verkaufen.

Die Rechnung für den Konsument geht auf
Der Konsument kauft den Strom direkt bei der Nachbarin zu einem günstigeren Preis anstatt beim Energieversorger. Zusätzlich bekommt der Konsument pro Kilowattstunde 40 % Rabatt auf die Netznutzung (Grund-, Arbeits- und Leistungspreis) der Energieversorgerin. Das kann ebenfalls bis zu 4 Rappen pro Kilowattstunde ausmachen.